Landtag-Online 02|2018
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Ein Beitrag von: Gymnasium Buxtehude Süd
Ministerpräsident Stephan Weil beantwortet Nils Fragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht europaweit, aber insbesondere auch in Deutschland in der Diskussion. Während über eine Änderung des Rundfunkbeitrages turnusmäßig diskutiert wird, stehen in diesem Jahr tiefgreifendere Reformen an: Die Sender sollen weitere Gestaltungsfreiheiten bekommen, um im Netz gegen digitale Angebote zu bestehen und ihren Auftritt an eine jüngere Zielgruppe anzupassen. Über die Zukunft der Sender entscheiden die Ministerpräsidenten der Länder in der Rundfunkkommission.
Ministerpräsident Stephan Weil beantwortet Nils Fragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der Debatte um den Rundfunkbeitrag ist ein vor kurzem veröffentlichter Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorausgegangen, in dem sie nach eigenen Angaben für die kommende Beitragsperiode (2017-2020) einen Überschuss von 544,5 Mio. € errechnet hat. Im Gegensatz dazu haben die Anstalten einen ungedeckten Finanzbedarf von 203,7 Mio. € angemeldet.
Während diese unterschiedlichen Zahlen erstmal gravierend erscheinen, versucht Stephan Weil in der Hinsicht zu relativieren: Dass die Anstalten erstmal Interesse an mehr Mitteln haben und die KEF eher einen Sparkurs anstrebt, sei der normale Prozess bei Debatten um Finanzmittel. Beide Seiten kämen aber im Kern zum selben Ergebnis: In der kommenden Beitragsperiode habe man gute, auskömmliche Bedingungen. Die Probleme kommen aber erst ab 2020. Man hätte zwar die Option den Beitrag jetzt kurzfristig geringfügig zu senken, dann aber würde er in zwei Jahren wahrscheinlich massiv steigen. Wenn man das Geld aber jetzt zur Seite lege, müsste man den Beitrag in der nächsten Periode weniger stark anheben. Es sei vernünftig, in der Gebührenpolitik gleichmäßig zu agieren.
Während es früher eine klare Trennung zwischen Rundfunk und Presse gegeben habe, verwische diese mit dem Internet. Bis jetzt verhindert das Verbot von presseähnlichen Angeboten im Telemedienauftrag die Veröffentlichung solcher redaktioneller Inhalte, trotzdem gibt es bereits jetzt Gerichtsverfahren zwischen Sendern und Verlegern, beispielsweise um die tagesschau-App des NDR. In dem Konflikt haben für Weil beide ein Stück weit Recht, sowohl die Sender, die ein digitales Angebot aufbauen wollen, als auch die Verleger, die ihr Geschäftsmodell bedroht sehen. Man sei sich einig, dass sich die Anstalten auf Inhalte mit unmittelbarem Sendungsbezug beschränken müssen. In Zukunft würden sich die Online-Angebote der ARD-Sender vom Konzept wahrscheinlich eher dem der aktuellen ZDF-Mediathek anpassen. Die Verweildauer von Beitragen in den Mediatheken könne man nach Weil gerne verlängern.
In der Grundsatzdiskussion um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verweist Weil auf die durchaus positive Bilanz der Sender: In Niedersachen seien die Hörfunkprogramme des NDR klarer Marktführer, weit vor den Programmen der privaten Sender. In der Programmgestaltung habe sich beispielsweise NDR 1 verjüngt, sodass das Programm für breitere Schichten attraktiv ist. Auch in der Diskussion um die Vertrauenswürdigkeit der Medien schneiden die Anstalten, besonders auch der NDR sehr gut ab, sodass diese offensichtlich ihrem Programmauftrag sehr gut nachkämen.
Redakteur: Nils
erstellt am 01.03.2018