Landtag-Online 10|2019
Inklusion – ein Menschenrecht
Ein Beitrag von: Schule am Extumer Weg Aurich (FöS Körperl. u. Motorische Entwicklung)
In der Plenarsitzung hat Hanna Judith Naber (SPD) etwas erzählt, was uns sehr überrascht hat.
Sie hat in ihrer Rede ein Ereignis aus dem Alltag erzählt. Es ging darum, dass eine Frau in ein Restaurant besuchte und sich dort über Menschen mit Beeinträchtigung abfällig geäußert hat. Der Restaurantbesitzer hat der Frau ein Hausverbot erteilt und sich hinter seine Gäste mit Beeinträchtigung gestellt. Er hat dafür viel Zuspruch auf Facebook bekommen.
Wenn Menschen mit Beeinträchtigungen ausgegrenzt werden, dann ist das Diskriminierung und so etwas sollte es heute nicht mehr geben. In der Debatte selbst wurde über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gesprochen.
Es verändert sich zurzeit die Definition des Behinderungsbegriffes. „Menschen sind nicht mehr behindert, sondern sie werden es durch ideelle und materielle Barrieren, die es abzubauen gilt.“ Nach Meinung der Abgeordneten Naber sind „Menschen mit Behinderung inklusiver Teil unserer Gesellschaft“. Gudrun Pieper (CDU) bezeichnete die Reform als „die größte sozialpolitische Umstrukturierung seit Jahrzehnten“. Mit dem neuen Gesetz sollen Menschen mit Beeinträchtigung mehr selbst entscheiden können. Zum Beispiel, wo sie wohnen oder arbeiten möchten.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Anja Piel betonte, dass Inklusion ein Menschenrecht ist und Niedersachsen diese Landesregelung als „eines der Schlusslichter“ umsetzt. Es sei ein Anfang, der „sicherlich auch noch Luft nach oben lässt“.
Silvia Bruns (FDP) stimmte bis auf kleine Punkte mit der Meinung der anderen Fraktionen überein. Ihre Fraktion stimmte dem Gesetz zu, möchte aber weiterhin an dem Thema arbeiten.
Ein konkreter Punkt der Gesetzesänderung ist, dass der Ehepartner nicht mehr mit dem Privatvermögen für seinen Partner aufkommen muss, so Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Dies soll einen neuen Blick auf Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen.
Mein persönlicher Kommentar dazu:
Das Gesetz sorgt dafür, dass der Mensch im Mittelpunkt steht und nicht mehr die Beeinträchtigung. Diese Änderung sendet ein gutes Signal an die Gesellschaft in Niedersachsen. Vielleicht kann hierdurch ein Umdenken angestoßen werden, damit eine Diskriminierung wie in der Anfangsgeschichte geschildert, nicht mehr vorkommt.
Autorin: Dorice
erstellt am 24.10.2019